Kriterien zur Messbarkeit der Effizienz von Sanierungsmaßnahmen – Akzeptanzkapital – AkE-Online

Datum: 15.02.2005
Zeit: 17:30 - 20:00


Experten UE: 3-3-3
Moderation: B.Eng., Dipl. Wirtsch-Ing. Mathias Klein, e³ Energieberatung
Referentin*en: Dipl.-Ing. Taco Holthuizen, eZeit Ingenieure


Veranstalter: Aktionskreis Energie e.V., Volkshochschule Steglitz-Zehlendorf
Förderung: Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf

Bildungsvortrag

Kriterien zur Messbarkeit der Effizienz von Sanierungsmaßnahmen – Akzeptanzkapital – AkE-Online

Bei der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris wurde ein Klimaabkommen beschlossen, das die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C im Vergleich zu vorindustriellen Levels vorsieht. Um das gesteckte 1,5°-Ziel erreichen zu können, müssen die Treibhausgasemissionen weltweit zwischen 2045 und 2060 auf Null zurückgefahren werden.

Wer die Energiewende will, muss auch transparent über Kosten, Nutzen und Risiken von nachhaltig gebauten Gebäuden und Quartieren reden. In gerade mal 30 Jahren ist 2050! Innerhalb eines einzigen Lebenszyklusprozesses müssen heute neu gebaute, sanierte oder modernisierte Gebäude klimaneutral sein.

Ohne Sustainable Finance wird die Energiewende nicht erfolgreich sein! In dem Vortrag wird aufgezeigt, wie sich auf Basis eines ökologischen und ökonomischen Bewertungssystems quantitativ und qualitativ die Vorteile und Risiken nachhaltig umgesetzter Gebäude und Quartiere bewerten lassen. Dies ist die Grundlage für den zielgerichteten Einsatz von Finanzierungsinstrumenten und Förderungen.

Dabei werden folgende Fragen erörtert:

  • Wie lässt sich die Nachhaltigkeit von Energieeffizienzmaßnahmen im Hinblick auf deren ökonomischen, ökologischen und sozialen Nutzen bewerten?
  • Welche Kennzahlen eignen sich zur Beurteilung der Bewertungskriterien?
  • Balance Score Card : Strategische und Operative Ziele zur Kosten-, Verlustenergie- Einsparung, Maßnahmen zur Zielerreichung, Kennzahlen zur Überwachung
  • Chancen und Risiken, Stärken und Schwächen

Kriterien und Kennzahlen für 360° Nachhaltigkeit:
360° Nachhaltigkeit = 120° Ökologie + 120° Ökonomie + 120° Soziale Verträglichkeit.

Aspekte Ökologie: CO2, Ressourceneinsatz, Wirkungsgrad der technischen Anlagen
Aspekte Ökonomie:       externe Betrachtung = Ertrag/Aufwand
und                                         interne Betrachtung = Erlöse/Kosten

Soziale Aspekte
Kritisch dazu betrachtet gibt es keinen weltweiten, europäischen oder gar nationalen  allgemein verbindlichen anerkannten Katalog von relevanten Nachhaltigkeitskriterien, sondern eine Reihe mehr oder weniger ähnlicher Ansätze, die zumeist an das „Drei- Säulen“-Modell der Nachhaltigkeit angelehnt sind. Sie unterscheiden sich zudem in ihrem Detaillierungsgrad und haben eine unterschiedlich große Reichweite. Die nachfolgenden Kriterienkataloge sind beispielsweise grundsätzlich erwähnenswert, da diese zirka 20 bis 800 Nachhaltigkeitskriterien umfassen können, die in ihrem jeweiligen Geltungsbereich größtenteils auch freiwillig anerkannt sind,

National und freiwillig anerkannt:
  • die Kriterien des Frankfurt-Hohenheimer Leitfadens CRIC (2009)
  • die Kriterien der Darmstädter Definition Nachhaltiger Geldanlagen (2004)
Europäisch und freiwillig anerkannt:
  • die „Key Performance Indikators“ für extra-finanzielle Leistungen der Deutschen
Vereinigung für Finanzanalyse & Asset Management (DVFA) ESG-KPI, (2008) Global anerkannt:
  • die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (UN „Sustainable Development Goals“) (Vereinte Nationen, 2019)

Im bisherigen Vortrag wurde die linke Seite der Bilanz dargestellt, denn die Investitionen haben sich gerechnet. Aber war das auch das Ziel aller Beteiligten? Ist mit der energetischen Sanierung und möglicher Verbesserung der Anlageneffizienz schon alles für die ökologische zweite Seite der Bilanz getan worden? Und zu guter Letzt, haben die Gesellschaft, also wir alle und vor allem die Nutzer der Anlage vor Ort einen Mehrwert, dann entsteht auch ein Akzeptanzkapital.

 

 

Diese Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit
  • 3 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude),
  • 3 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand),
  • 3 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) angerechnet.
Von der Architektenkammer Berlin werden
  • 3 Punkte anerkannt.

Auch von der Architektenkammer Brandenburg wird die Veranstaltung im Themengebiet Baupraxis als Weiterbildung anerkannt.

Dank unserer Kooperation mit der Volkshochschule S-Z und einer Förderung durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf ist eine limitierte Anzahl von Tickets für die interessierte Öffentlichkeit kostenfrei.

Für das Ausstellen einer Teilnahmebestätigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
  • 80 € für Nichtmitglieder
  • 60 € für Mitglieder von Kooperationspartnern (LFE)
  • 40 € für Mitglieder des Aktionskreis Energie e.V.

Bitte überweisen Sie den entsprechenden Betrag vorab auf unser Konto bei der Commerzbank IBAN: DE93 1004 0000 0659 6480 00 mit dem Vermerk „23.02.2021 TnB-KFW“. Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie nach Zahlungseingang. Bei Nichtteilnahme gibt es keine Erstattung, weil der Verwaltungsaufwand dann schon geleistet wurde.

Der Zugangslink zur AkE-Onlineplattform wird Ihnen mit einer separaten Infomail, spätestens am Veranstaltungstag, zugeschickt. (Kontrollieren Sie Ihren Spamordner, spätestens 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn).

Wenn Sie die Vergünstigungen für Mitglieder in Anspruch nehmen wollen, schicken Sie uns vor der Anmeldung Ihren Antrag auf Mitgliedschaft.

Ihre Kontaktdaten verwenden wir ausschließlich zur Benachrichtigung über aktuelle Veranstaltungen des Aktionskreis Energie e.V. Für die Teilnahmebescheinigung geben Sie bitte Ihre vollständigen Adressdaten im Buchungsformular ein. Die Daten werden verschlüsselt übertragen!

DSGVO Datenschutzhinweis: Die Daten werden zur Veranstaltungsdurchführung an unseren Kooperationspartner, die KEBAB gGmbH, weitergeleitet. Eine Kopie der Teilnehmerlisten (Name, Vorname, Institution) geht an die VHS als Nachweis für Fördermaßnahmen. Siehe auch Datenschutzordnung des AkE.

Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise unserer AkE-Onlineplattform.

Wir lassen eine Überbuchung der Veranstaltung zu. Bei Überschreitung des Teilnehmerlimits der Online Plattform bevorzugen wir Mitglieder bei der Versendung der Zuganglinks. Rangfolge:

  1. Besucher mit Teilnahmebescheinigung
  2. Mitglieder
  3. Nichtmitglieder mit Einverständnis für Newsletter
  4. Nichtmitglieder ohne Einverständnis Newsletter

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