When
Where
Schloßstraße 48, Berlin, 12165
Nach § 10 Absatz 3 der Energieeinsparverordnung 2009 “… müssen [Eigentümer] dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²⋅K) nicht überschreitet.”
Über die Auslegung dieses Passus ist in den vergangenen Monaten eine scharfe Debatte entbrannt. Nicht zuletzt hat das Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) festgestellt, dass insbesondere Gebäude mit Holzbalkendecken und solche, die nach 1969 errichtet wurden aus der Verpflichtung herausfallen, da sie nicht als ungedämmt zu bezeichnen seien. Zudem wurde verschiedentlich bezweifelt, dass die Dämmung der obersten Geschossdecken eine wirtschaftliche Maßnahme sei.
Die Veranstaltung soll diese Debatte aufnehmen und einige Irrtümer und Fehleinschätzungen beseitigen.
Dr. Carsten Brückner (Vorsitzender Haus & Grund Berlin)
2011-11-01_AkE_Brueckner-Kostenumlage im Mietrecht
Florentine Raspé (F. Raspé Ingenieure & Architekten) zu den Vortragsunterlagen
Hier finden Sie die Vortragsunterlagen von Frau Raspé für den SZ-Energie- und Klimaschutztag vom 10.10.2015