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Es hat lange gedauert. Jetzt ist es endlich da: das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die bestehenden Regeln zu den energetischen Anforderungen an Gebäude, durch die Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG, vereinfachen soll.
Das neue Gebäudeenergiegesetz enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Unser Referent war in seinem Tagesgeschäft mit den bisherigen Anforderungen vertraut und hat sich intensiv mit dem neuen GEG befasst.
Er wird die Veränderungen herausstellen und dabei folgende Punkte näher beleuchten und erläutern:
- Was ändert sich durch die Zusammenführung von EnEG, EnEV und EEWärmeG?
- Was wird einfacher und besser?
- Welche Auswirkungen und Veränderungen wird es mit sich bringen?
- Inkrafttreten/Umsetzung/Rechtliche Einordnung/Allgemeine Inhalte/ Unterschiede zur „alten“ EnEV und EEWärmeG
- Anforderungen an zu errichtende Gebäude
- Jahresprimärenenergiebedarf/Wärmeschutz (Wohn- und Nichtwohngebäude)
- Überblick Berechnungsgrundlagen und –verfahren
- Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung
- Anforderungen an bestehende Gebäude
- Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung in bestehenden, öffentlichen Gebäuden
- Anforderungen an die technische Ausrüstung von Gebäuden/Betreiberpflichten
- Energieausweis und Förderung
- Vollzug und Umsetzung, Ausblick auf die Auswirkungen
Abschließend erhoffen wir uns von ihm einen Kommentar, inwieweit das neue GEG die Anforderungen für eine erfolgreiche Energiewende erfüllt. Auch im Hinblick auf unsere geplante Veranstaltung am 9. März 2021 „GEG 2.0 – Das Gebäudeenergiegesetz schnell novellieren“.
Vortragsunterlagen Dipl.-Ing. Hans-Stefan Müller:
Dipl.-Ing. Georg Rodrigues: Ökonomische und ökologische Lebenszyklusanalyse