Klimaschutzgesetz der EKBO – Bekenntnis zur Verantwortung – AkE-Online

Datum: 08.06.2021
Zeit: 17:30 - 20:00


Experten UE: 1-3-3
Moderation: Dipl.-Ing. Bernd Steinhoff, Aktionskreis Energie e.V.
Referentin*en: Dipl.-Ing. Janes von Moers, Umweltbüro EKBO


Veranstalter: Aktionskreis Energie e.V., Volkshochschule Steglitz-Zehlendorf
Förderung: Umwelt- und Naturschutzamt Steglitz-Zehlendorf

Bildungsvortrag

Klimaschutzgesetz der EKBO – Bekenntnis zur Verantwortung – AkE-Online

Klimaschutzgesetz der EKBO - Bekenntnis zur Verantwortung - AkE-Online

Die Landeskirche hat beschlossen, ihre Emission bis 2050 auf Null zu senken. Nach ausführlicher Diskussion stimmten eine überragende Mehrheit von 75 der 95 Landessynodalen für ein konkretes Klimaschutzgesetz. Darin festgeschrieben sind zahlreiche Maßnahmen zum Klimaschutz, die für alle Gemeinden in der EKBO (Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) ab 1.1.2021 verbindlich gelten.

Rund 80 Prozent der Treibhausgasemissionen der EKBO entstehen durch die zahlreichen Gebäude der Landeskirche. Um die Emission bis 2050 auf null zu senken, setzt das neue Klimaschutzgesetz vor allem hier an. Die Landeskirche rechnet dabei mit klimabedingten Mehrkosten von ca. 150 Millionen Euro bis 2050. Um diese Summe zu finanzieren, führt die EKBO eine eigene Klimaschutzabgabe ein. Jede Gemeinde zahlt für Gebäude in ihrer Zuständigkeit ab dem Jahr 2023 pro Tonne CO2e 125 Euro in einen kirchlichen Klimaschutzfonds. Aus diesem Fonds können dann die Kirchengemeinden bis zu 100 Prozent der klimabedingten Mehrkosten als Zuschuss beantragen.

Das verabschiedete Gesetz baut auf dem Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2017 auf. Damit konnten bereits ca. 13.000 Tonnen CO2e pro Jahr eingespart werden. Die Emissionen der EKBO liegen heute insgesamt 15 Prozent unter dem Wert von 2015. Das beschlossene Gesetz zum Nachlesen finden Sie hier. Informationen zum Klimaschutzkonzept von 2017 finden Sie hier.

Unser Referent, Janes von Moers, Klimaschutzmanager im Umweltbüro der EKBO, berichtet über die grundsätzlichen Überlegungen und Untersuchungen im Vorfeld der Entstehung des Klimaschutzgesetzes.

Folgende Aspekte werden erläutert:
  • Hebelwirkung von Maßnahmen zur Treibhausgasvermeidung
  • Abwägungen zu Energieträgern und Heizungstechnik
  • Überlegungen zur Gebäudesanierung mit Heizungssystemoptionen
  • Bestandsaufnahme Gebäudebestand mit Kenndaten Wärmeversorgung
  • Kategorien mit Bewertungsgrundlage
  • Energetische Sanierungsmaßnahmen und Kostenschätzung
  • Förderungen und Finanzierungskonzept
  • Monitoring
Anschließend werden der Aufbau und die wesentlichen Inhalte des Klimaschutzgesetzes vorgestellt:
  • Zweck und Zielvereinbarung
  • Datenerhebung und Maßnahmendefinition
  • CO2-Bepreisung und Mittelverwendung
  • Pflichten und Geltungsbereiche
  • Konkrete Umsetzungsschritte und Vorgaben
Der „Grüne Hahn“ als begleitendes Umweltmanagementsystem:
  • Möglichkeiten im Immobilienbereich
  • Rahmenbedingungen
  • Grundlagen und Motivation
  • Umsetzung und Ergebnisse
Ergänzende Fragen werden erörtert:
  • Welche Baustandards werden angestrebt?
  • Welche Herausforderungen stellen sich den Gemeinden?
  • Wie unterstützt das Umweltbüro der EKBO die Umsetzung?
  • Wie stellen sich die Kostenträger bezüglich energetischer Sanierungen etwa von Schulen auf?

Im Anschluss stellt unser Mitglied Bernd Steinhoff die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit deutlich verbesserten Förderkonditionen, auch für Vereine, Kammern, Religionsgemeinschaften vor.

Schulen, KiTas, Pfarrhaus, … bei Neubau oder Sanierung Förderung nutzen!

Neu und besonders attraktiv: Zuschussvariante

  • (Tilgungs-) Zuschüsse bis zu 22,5% für Neubauten (Effizienzgebäude), bis zu 50% für energetische Sanierungen zu Effizienzgebäuden;
  • (Tilgungs-) Zuschüsse bis zu 50% bei Einzelmaßnahmen Erneuerung Heizungsanlage und in Höhe von 20% bei sonstigen Einzelmaßnahmen energetische Sanierung;
  • Die BEG unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht, d.h. die Förderbegrenzung gemäß De-Minimis-Regel auf 200 T€ in drei Jahren wird nicht angewandt;
  • Für den Nachweis der Anforderungen beim Antrag und nach der Durchführung der Maßnahmen durch Energie-Effizienz-Experten gibt es 50% Zuschuss;
  • Empfehlungen für wichtige Maßnahmen für mehr Effizienz, Bauqualität und Förderung;
  • Vergleich Heizkosten verschiedener Wärmeerzeuger unter Berücksichtigung CO2-Preis 2025 und Absenkung EEG-Umlage 2025.
  • Effizienz, Flächeninanspruchnahme und Wirtschaftlichkeit strombasierter bzw. wasserstoffbasierter Wärmebereitstellung.

 

Vortragsunterlagen Dipl.-Ing. Janes von Moers und Dipl.-Ing. Bernd Steinhoff:

 


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