Neue Rahmenbedingungen für energetische Quartierskonzepte – AkE-Online

Datum:

26. April 2005

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Zeit:

17:30

-

20:00

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Ort:

Bildungsvortrag

Neue Rahmenbedingungen für energetische Quartierskonzepte – AkE-Online

When

26. April 2005    
17:30 - 20:00

Mit der Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Berlin (EWG Bln) im Herbst 2021 wird SenSBW für die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor zuständig. Neu im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm BEK ist die Festlegung von Sektorzielen zur Reduktion der CO2-Emissionen in den Sektoren Energieversorgung, Gebäude, Wirtschaft und Verkehr, und der Gesamtmenge an CO2-Emissionen für den Zeitraum der nächsten fünf Jahre.

Unser Referent, Jörg Zander, ist Mitarbeiter des Umwelt- und Naturschutzamtes Charlottenburg-Wilmersdorf, im Bereich Klimaschutz zuständig für Energetische Quartierskonzepte. Er ist in verschiedenen Gremien engagiert und hat sich intensiv mit der Thematik und den resultierenden Anforderungen auseinandergesetzt. Er verschafft er uns einen Überblick zu den neuen Rahmenbedingungen für energetische Quartierskonzepte und den Herausforderungen für die Verwaltungsbehörden. Damit will es nicht nur seinen Kollegen in den übrigen Bezirksämtern der Stadt den Einstieg erleichtern, sondern auch den Planern die Hintergründe und Zusammenhänge erläutern.

In diesem Vortrag bezieht er sich auf:
  • den Erfahrungshintergrund des Berliner Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf: innerstädtische Bestandsquartiere, unvollkommene kommunale Handlungsautonomie im Stadtstaat
  • klimagerechte Modernisierung der Wärmeversorgungslösungen im Mittelpunkt
  • die „Rahmenbedingungen“: im weitesten Sinne das politische, rechtliche, administrative etc. Setting, in dem in einem bestimmten Stadtraum energetische Modernisierungsstrategien verfolgt werden
  • das Zeitfenster: jetzt

Ausgehend von der Leitfrage: „Was ist in den letzten Jahren beim Verfolgen energetischer Quartierskonzepte im Bezirk an zentralen Herausforderungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen deutlich geworden, und was verändert sich diesbezüglich seit der Wahl im Herbst 2021?“. Beleuchtet werden folgende Aspekte:

Rolle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beim Erreichen von Klimaschutzzielen:
  • Zuständigkeiten
  • Sektorenziele
  • Maßnahmen zur Zielerreichung
  • Sofortprogramme bei Zielabweichung
Ämter und Abteilungen übergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Bezirksverwaltungen für:
  • anspruchsvolle energetische Sanierungen in Milieuschutzgebieten
  • Etablierung der Wärmeplanung als einer neuen Fachplanungsebene
  • bezirkliche Programme zur Klimafolgenanpassung; …
Sanierungspflichten:
  • Verpflichtung von Gebäudeeigentümer, obwohl finanzielle Anreizprogramme und Beratung bislang keine durchschlagenden Erfolge bei den Sanierungen gebracht haben
  • Umgang mit „schwachen“ Eigentümern, denen organisatorische Voraussetzungen und Entscheidungsmechanismen für eine strategische Bestandsentwicklung fehlen
  • Erfahrungen mit der Reform des WEG 2020, die explizit auf die Bedürfnisse von größeren Investitionsentscheidungen im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen abgestellt wurde
  • Möglichkeiten zur Verpflichtung: (B-Pläne, Landesgesetze, …); (EEWärmeG)
  • Herausforderungen bei Sanierungspflichten
  • Vollzugsprobleme bei Sanierungspflichten
Wärmekataster:
  • notwendiges Instrument der Wärmeplanung
  • mit §§ 21 und 21a EWG Bln ist eine ausreichende Rechtsgrundlagen vorhanden,
  • Wie will das Land Berlin ein flächendeckendes Wärmekataster errichten?
  • nur eingeschränkte Rechte zur amtlichen Datenerhebung;
  • kein öffentliches Kataster vorgesehen;
Für diese Veranstaltung wird für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit
  • 3 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude),
  • 3 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand),
  • 3 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) beantragt.
Von der Architektenkammer Berlin werden
  • 3 Punkte anerkannt.

Auch von der Architektenkammer Brandenburg wird die Veranstaltung im Themengebiet Baupraxis als Weiterbildung anerkannt.

Dank einer Unterstützung durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist eine limitierte Anzahl von Tickets für die interessierte Öffentlichkeit kostenfrei.

Für das Ausstellen einer Teilnahmebestätigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
  • 80 € für Nichtmitglieder
  • 60 € für Mitglieder von Kooperationspartnern (LFE)
  • 40 € für Mitglieder des Aktionskreis Energie e.V.

Bitte überweisen Sie den entsprechenden Betrag vorab auf unser Konto bei der Commerzbank IBAN: DE93 1004 0000 0659 6480 00 mit dem Vermerk „.26.04.2021 TnB-Rahmen“. Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie nach Zahlungseingang. Bei Nichtteilnahme gibt es keine Erstattung, weil der Verwaltungsaufwand dann schon geleistet wurde.

Der Zugangslink zur AkE-Onlineplattform wird Ihnen mit einer separaten Infomail, spätestens am Veranstaltungstag, zugeschickt. (Kontrollieren Sie Ihren Spamordner, spätestens 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn).

Wenn Sie die Vergünstigungen für Mitglieder in Anspruch nehmen wollen, schicken Sie uns vor der Anmeldung Ihren Antrag auf Mitgliedschaft.

Ihre Kontaktdaten verwenden wir ausschließlich zur Benachrichtigung über aktuelle Veranstaltungen des Aktionskreis Energie e.V. Für die Teilnahmebescheinigung geben Sie bitte Ihre vollständigen Adressdaten im Buchungsformular ein. Die Daten werden verschlüsselt übertragen!

DSGVO Datenschutzhinweis: Die Daten werden zur Veranstaltungsdurchführung an unseren Kooperationspartner weitergeleitet. Eine Kopie der Teilnehmerlisten (Name, Vorname, Institution) geht an die VHS als Nachweis für Fördermaßnahmen. Siehe auch Datenschutzordnung des AkE.

Bitte beachten Sie auch die Datenschutzhinweise unserer AkE-Onlineplattform.

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